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1337. April 10. Glogau i. Hause des H. Gysilher (act.).

quarto ydus Aprilis, ind. quinta, hora quasi sexta.

Der kaiserl. Notar Herm., (Sohn) des weil. Arnold v. Neumarkt Bresl. Diözese, Kleriker, bek., daß ihm e. unversehrte Urk. des Bresl. Bisch. Nanker (dd. Bresl. 3. Juli 1333 betr. die Mitteilung desselben a. d. Glog. Geistlichkeit über Aufhebung v. Exkommunikation u. Interdikt über die Ratm. u. d. St. Glog. wegen des Schulstreites das.) [1333 Juli 3 (V non. Julii). Bresl. (dat.). Nanker, Bisch. v. Bresl., teilt dem Mag. Thylo. Kan. a. d. Glog. Kirche, u. dem Gallus, Subkustos das., u. allen u. jeden, die es angeht, mit, daß er die in den schweren Streitigkeiten des Rates u. der St. Gl. m. d. Glog. Domkapitel u. dem andern dortigen weltl. u. geistl. Klerus wegen der Schule das. von ihm über erstere verhängten Strafen der Exkommunikation u. des Interdikts auf der letzteren Bitte unter Verhängung bestimmter Bußen aufhebt - es folgen nun dieselben, wie i. d. Urteilsurk. Nankers v. gleichen Tage, vgl. Reg. 5238, nur daß die Stelle über das Eidesgelöbnis der vor ihm demütig erschienenen u. v. ihm verwarnten Glog. Syndikus Nik. Hennyngi u. vorjähr. Ratmannen [Et in eodem instanti . . . publice vel occulte] u. natürlich auch der Schluß dieser Urk. ["In cuius rei testimonium" etc.J fehlt. Er befiehlt daher den Obengen., diesen s. Brief bei ihrer Domkirche, i. d. Pfarrkirche gen. St. u. an geeigneten Orten vorzulesen u. vorlesen zu lassen, daß die gen. ehemaligen Ratm. losgesprochen u. das Interdikt aufgehoben sei, sowie die Aufhebung m. d. vorgen. Klerikern feierlich u. öffentlich zu begehen. - Der Inhalt dieser Urk. ist bisher unbekannt geblieben, weil irrtümlich, jedenfalls auf Grund der Angabe i. Rep. 76 Nr. 60 des Bresl. Staatsarch., diese Urk. lediglich als e. Cop. vidimata der Urteilssentenz Nankers v. gleichen 3. Juli 1333, Reg. 5238, angesehen worden ist; sie fehlt deshalb b. Schulte, Urkundl. Beitr. z. Gesch. des schles. Schulwesens i. MA. Beilage des Gymn. zu Glatz (1905), S. 7, ferner b. Bauch, Gesch. des Bresl. Schulwesens vor der Reformation, C. d. Sil. XXV (1909), S. 50/51 u. b. P. Athanasius Burda O. F. M., Untersuchungen z. mittelalterl. Schulgesch. i. Bist. Bresl. (1916), S. 107/108 u. S. 221/226] vorgelegt worden sei u. daß er ihren Inhalt nach sorgfältiger Vergleichung mit Hilfe des Glog. Dechanten Joh. niedergeschrieben u. unter Wiedergabe des Wortlauts in öffentliche Form gebracht habe.

Z.: Mag. Konr., Pf. de Alta Ecclesia (Hochkirch, Kr. Glog.), die Vikare a. d. Glog. Marienkirche Janco, Nik. Pistoris u. Ticzco Willonis.


Bresl. Staatsarch. Rep. 76 Urk. Kollegiatstift Glogau 60. Orig. Perg. m. d. Notariatszeichen des Ausf., während eine Besieglung der Urk. nicht vorgenommen worden ist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.